Erklärung
der
Kongregation für die Glaubenslehre
zu einigen Fragen der Sexualethik „Persona
humana“
vom 29.
Dezember 1975
lateinisch
in: AAS 68 (1976) 77-96
Deutsch
publiziert in der Reihe: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 1, hg.
vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, www.dbk.de
Online
bereit gestellt auf www.stjosef.at
(HTML-Format erstellt am 07.02.2010).
Zur Situation
1. Die menschliche Person wird nach
Ansicht der heutigen Wissenschaft so tief durch die Sexualität beeinflußt, daß
diese zu den Faktoren gezählt werden muß, die das Leben eines jeden Menschen
maßgeblich prägen. Aus dem Geschlecht nämlich ergeben sich die besonderen
Merkmale, die die menschliche Person im biologischen und geistigen Bereich als
Mann und Frau bestimmen. Diese haben somit einen sehr großen Einfluß auf ihren
Reifungsprozeß und ihre Einordnung in die Gesellschaft. Deshalb sind auch die
Fragen menschlicher Geschlechtlichkeit heute ein Thema, das häufig und offen
in Büchern, Zeitschriften, Zeitungen und anderen sozialen
Kommunikationsmitteln behandelt wird.
Indessen greift zunehmend ein
Sittenverfall um sich, dessen ernstes Kennzeichen die maßlose Verherrlichung
des Geschlechtlichen ist. Er ist mit Hilfe der sozialen Kommunikationsmitteln
und einer gewissen Unterhaltungsindustrie bereits so weit fortgeschritten, daß
er in den Bereich der Erziehung eindringen konnte und die allgemeine Mentalität
vergiftet hat.
Wenn selbst unter diesen Umständen
Erzieher, Lehrer der Pädagogik und der Moral dazu beitragen konnten, daß die
Werte, die Mann und Frau je zu eigen sind, besser verstanden und in das Leben
integriert wurden, haben andere Meinungen und Verhaltensweisen verbreitet,
die den wahren sittlichen Forderungen an den Menschen widersprechen. Ja sie
sind sogar so weit gegangen, einen freizügigen Hedonismus zu begünstigen.
Die Folge davon ist, daß auch unter
Christen sittliche Lehren, Normen und Lebensweisen, die bisher treu beobachtet
wurden, innerhalb einiger Jahre stark erschüttert worden sind. Viele fragen
sich heute im Wirrwarr so vieler, weitverbreiteter Meinungen, welche der von
der Kirche empfangenen Lehre entgegenstehen, was sie eigentlich noch für wahr
halten müssen.
Anlaß der Erklärung
2. Der Kirche
kann diese geistige Verwirrung und dieser Verfall der Sitten nicht gleichgültig
sein. Denn es handelt sich hier um eine für das persönliche Leben der. Christen
und für das gesellschaftliche Leben unserer Zeit sehr bedeutsame Frage[1].
Täglich erfahren
die Bischöfe die wachsenden Schwierigkeiten der Gläubigen, die gesunde Lehre
über die Geschlechtlichkeit überhaupt mitgeteilt zu bekommen und die
zunehmenden Schwierigkeiten der Seelsorger, diese Lehre wirksam mitzuteilen.
Die Bischöfe wissen, daß ihr Hirtenamt sie dazu verpflichtet, sich in dieser
schwerwiegenden Problematik um die Gewissensnot der ihnen anvertrauten
Gläubigen zu kümmern. So sind über diesen Fragenkreis von einigen Oberhirten
und Bischofskonferenzen schon bedeutende Dokumente veröffentlicht worden. Da
aber die irrigen Meinungen und die sich daraus ergebenden falschen
Verhaltensweisen sich überall noch weiter verbreiten, hat es die Kongregation
für die Glaubenslehre aufgrund ihrer Aufgabe für die Gesamtkirche[2] und im Auftrag
des Papstes für notwendig erachtet, die vorliegende Erklärung zu
veröffentlichen.
Menschenwürde und göttliches Gesetz
3. Die Menschen
unserer Zeit sind immer mehr davon überzeugt, daß die Würde und die Berufung
der menschlichen Person es erfordern, daß sie im Licht der Vernunft die Werte
entdecken, die in ihre Natur gelegt sind, diese unablässig weiterentfalten und
im Hinblick auf einen immer größeren Fortschritt in ihrem Leben verwirklichen.
Der Mensch aber kann in den Fragen der Moral bei der Beurteilung der Grundwerte
nicht einfach nach seinem persönlichen Belieben verfahren: „Im Innern seines
Gewissens entdeckt der Mensch ein Gesetz, das er sich nicht selbst gibt,
sondern dem er gehorchen muß … Denn der Mensch hat ein Gesetz, das von Gott
seinem Herzen eingeschrieben ist, dem zu gehorchen eben seine Würde ist und
gemäß dem er gerichtet werden wird“[3].
Ferner hat Gott
uns Christen durch seine Offenbarung den Heilsplan zu erkennen gegeben und uns
Christus, den Erlöser und Heiland, in seiner Lehre und seinem Beispiel als die
höchste und unveränderliche Lebensnorm hingestellt: „Ich bin das Licht der
Welt. Wer mir nachfolgt, wird nicht in der Finsternis gehen, sondern er wird
das Licht des Lebens haben“[4].
Es kann deshalb keine wahre Stärkung
der Würde des Menschen geben, wenn nicht die grundlegende Ordnung seiner Natur
gewahrt wird. Gewiß haben sich in der Geschichte der Zivilisation viele konkrete
Umstände und Bedürfnisse des menschlichen Lebens geändert und werden sich noch
weiter ändern; doch jeder Wandel in den Sitten und jede Lebensweise muß sich
innerhalb der Grenzen halten, die durch die unveränderlichen Prinzipien gesetzt
sind, welche in den konstitutiven Elementen und den wesentlichen Beziehungen
der menschlichen Person gründen; diese Elemente und Beziehungen übersteigen
die veränderlichen geschichtlichen Umstände.
Diese
Grundprinzipien, die die Vernunft erkennen kann, sind enthalten im „ewigen,
objektiven und universalen göttlichen Gesetz, durch das Gott nach dem Ratschluß
seiner Weisheit und Liebe die ganze Welt und die Wege der Menschengemeinschaft
ordnet, leitet und regiert. Gott macht den Menschen seines Gesetzes teilhaftig,
so daß der Mensch unter der sanften Führung der göttlichen Vorsehung die
unveränderliche Wahrheit mehr und mehr zu erkennen vermag“[5]. Dieses
göttliche Gesetz ist für unsere Erkenntnis zugänglich.
Kirchliche Lehre
und Naturgesetz
4. Zu Unrecht behaupten daher heute
viele, daß die Menschen weder in der menschlichen Natur noch im geoffenbarten
Gesetz eine andere absolute und unveränderliche Form als Maßstab für ihre
einzelnen Handlungen finden können als jene, die im allgemeinen Gebot der Liebe
und der Achtung vor der menschlichen Würde zum Ausdruck kommt. Als Beweis für
diese Behauptung führen sie an, daß die sogenannten Normen des Naturgesetzes
oder die Vorschriften der Heiligen Schrift nur als Ausdruck einer besonderen
Kulturform in einem bestimmten geschichtlichen Augenblick angesehen werden
können.
In Wirklichkeit jedoch weisen die
göttliche Offenbarung und, in dem ihr eigenen Bereich, auch die philosophische
Erkenntnis dadurch, daß sie echte Erfordernisse der Menschheit aufzeigen,
notwendig auf die Existenz unveränderlicher Gesetze hin, die in die
konstitutiven Elemente der menschlichen Natur eingeschrieben sind und die
allen vernunftbegabten Wesen gleichermaßen gegeben sind.
Ferner hat
Christus seine Kirche als „die Säule und das Fundament der Wahrheit“ gegründet[6]. Unter
dem Beistand des Heiligen Geistes bewahrt sie ununterbrochen und übermittelt
sie ohne Irrtum die Wahrheiten der sittlichen Ordnung und interpretiert
authentisch nicht nur das geoffenbarte positive Gesetz, sondern „auch die
Prinzipien der sittlichen Ordnung, die aus dem Wesen des Menschen selbst
hervorgehe“[7]
und die volle Entfaltung und die Heiligung des Menschen betreffen. Die
Kirche hat im ganzen Verlauf ihrer Geschichte bestimmten Regeln des
Naturgesetzes immer eine absolute und unveränderliche Geltung zuerkannt und in
deren Übertretung einen Widerspruch zur Lehre und zum Geist des Evangeliums
gesehen.
Geschlechtlichkeit in der Ehe
5. Da die Sexualethik bestimmte
Grundwerte des menschlichen und christlichen Lebens betrifft, wird diese
allgemeine Lehre in gleicher Weise auch auf sie angewandt. Es gibt in diesem Bereich
Prinzipien und Normen, die die Kirche ohne Zögern stets als einen Bestandteil
ihrer Lehre überliefert hat, wie sehr auch die Meinungen und Sitten in der
Welt zu ihnen im Gegensatz gestanden haben mögen. Diese Prinzipien und Normen
haben ihren Ursprung keineswegs in einer bestimmten Kulturform, sondern in der
Erkenntnis des Gesetzes Gottes und der menschlichen Natur. Deshalb können sie
auch nicht unter dem Vorwand einer neuen kulturellen Situation als überholt
angesehen oder in Zweifel gezogen werden.
Es sind jene
Prinzipien, die auch die Anregungen und Richtlinien des II. Vatikanischen
Konzils für die Schaffung und Ordnung eines gesellschaftlichen Lebens
inspiriert haben, in welcher die gleiche Würde von Mann und Frau bei aller
Achtung ihrer Unterschiede in gebührender Weise erhalten wird[8].
Als das Konzil
von der „geschlechtlichen Anlage des Menschen und seiner menschlichen
Zeugungsfähigkeit“ gesprochen hat, hat es betont, daß diese „in wunderbarer
Weise all das überragen, was es Entsprechendes auf niedrigeren Stufen des
Lebens gibt“[9]. Darauf hat es in besonderer Weise die Prinzipien und
Regeln dargelegt, die die menschliche Geschlechtlichkeit in der Ehe betreffen
und ihre Grundlage in der Finalität ihrer spezifischen Funktion haben.
In diesem
Zusammenhang erklärt das Konzil, daß die sittliche Qualität der
geschlechtlichen Begegnungen in der Ehe, die wahrer, menschlicher Würde
entsprechen, „nicht allein von der guten Absicht und Bewertung der Motive
abhängt, sondern auch von objektiven Kriterien, die sich aus dem Wesen der
menschlichen Person und ihrer Handlungen ergeben und die sowohl den vollen Sinn
gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher
Liebe wahren“[10].
Diese letzten
Worte fassen kurz die Lehre des Konzils — die im voraufgehenden in derselben
Konstitution ausführlicher dargelegt ist[11] — über die
Finalität der leiblichen Hingabe und über das wichtigste Kriterium für seine
sittliche Bewertung zusammen: es ist die Beachtung seiner Finalität, die
diesem Akt seine Würde gewährleistet.
Derselbe
Grundsatz, daß die Kirche aus der göttlichen Offenbarung und der eigenen
authentischen Interpretation des Naturgesetzes schöpft, begründet auch ihre
traditionelle Lehre, nach der der Gebrauch der Geschlechtskraft nur in der
rechtsgültigen Ehe seinen wahren Sinn und seine sittliche Rechtmäßigkeit
erhält[12].
Zwischenbemerkung zum Inhalt der Erklärung
6. Die vorliegende Erklärung
beabsichtigt weder alle Mißbräuche der Geschlechtskraft zu behandeln noch all
das, was die Beobachtung der Keuschheit mit sich bringt. Vielmehr will sie die
Lehre der Kirche bezüglich einiger besonderer Punkte wieder in Erinnerung
bringen, die es besonders dringend erscheinen lassen, sich dem schwerwiegenden
Irrtum und falschen Verhaltensweisen, die von vielen weit verbreitet werden,
entschlossen entgegenzustellen.
Zur leiblichen Vereinigung
außerhalb der Ehe
7. Manche fordern heute das Recht
zum vorehelichen Verkehr, wenigstens in den Fällen, wo eine ernste
Heiratsabsicht und eine schon fast eheliche Zuneigung in den Herzen der beiden
Partner die Erfüllung fordern, die sie als naturgemäß erachten. Dies vor allem
dann, wenn die Feier der Hochzeit durch äußere Umstände verhindert wird oder
wenn die intime Beziehung als notwendig erscheint, um die Liebe zu erhalten.
Diese Auffassung
widerspricht der christlichen Lehre, nach der jede geschlechtliche Hingabe des
Menschen nur innerhalb der Ehe erfolgen darf. Denn wie fest auch immer der
Entschluß jener ist, die sich auf solche verfrühten Beziehungen einlassen, es
bleibt doch die Tatsache, daß diese keineswegs die Aufrichtigkeit und die Treue
der zwischenmenschlichen Beziehungen von Mann und Frau zu gewährleisten, noch
sie vor allem gegen Laune und Begierlichkeit zu schützen vermögen. Christus
aber hat gewollt, daß diese Verbindung beständig sei, und hat sie in ihrem
ursprünglichen Zustand, der auf der Verschiedenheit der Geschlechter gründet,
wiederhergestellt. „Habt ihr nicht gelesen, daß der Schöpfer die Menschen am
Anfang als Mann und Frau geschaffen hat und daß er gesagt hat: Darum wird der
Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei
werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber
Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“[13]. Der hl.
Paulus ist noch deutlicher, wenn er sagt, daß, falls die Unverheirateten und
Witwen nicht enthaltsam leben können, sie keine andere Wahl haben als die
beständige eheliche Verbindung: „Es ist besser zu heiraten, als sich in
Begierde zu verzehren“[14]. Durch die Ehe nämlich wird die Liebe der Eheleute
zutiefst hineingenommen, mit der Christus auf unwiderrufliche Weise die Kirche
liebt[15]; die leibliche Vereinigung in Unzucht[16] hingegen entehrt
den Tempel des Heiligen Geistes, zu dem der Christ geworden ist. Die leibliche
Vereinigung ist also nur dann rechtmäßig, wenn zwischen dem Mann und der Frau
eine endgültige Lebensgemeinschaft geschlossen geworden ist.
So hat es die
Kirche immer verstanden und gelehrt[17]. Und sie
hat im Denken der Menschen und in den Zeugnissen der Geschichte immer eine
tiefe Übereinstimmung mit ihrer Lehre gefunden.
Die Erfahrung lehrt, daß die Liebe
durch die Stabilität der Ehe geschützt werden muß, damit die geschlechtliche
Vereinigung den Forderungen ihrer eigenen Finalität und der menschlichen Würde
wirklich entsprechen kann. Diese Forderungen verlangen einen Ehevertrag, der
durch die Gesellschaft bestätigt und garantiert wird und der einen Lebensstand
begründet, der für die ausschließliche Verbindung des Mannes und der Frau wie
auch für das Wohl ihrer Familie und der ganzen menschlichen Gemeinschaft von
größter Bedeutung ist. Sehr häufig schließen die vorehelichen Beziehungen die
Erwartung von Nachkommenschaft aus. Eine solche, nur scheinbar eheliche Liebe
aber kann sich nicht, wie es absolut notwendig wäre, zur Vater- und Mutterliebe
entfalten. Oder, wenn es doch zu außerehelichen Geburten kommen sollte, wird es
sich zum Nachteil der Kinder auswirken, wenn sie keine Familie haben, wo sie
heranwachsen und den Weg und den Rückhalt für ihre Eingliederung in das
Gesamtgefüge der Gesellschaft finden sollten.
Das gemeinsame Einvernehmen derer,
die eine Ehe eingehen wollen, muß also nach außen hin zum Ausdruck gebracht
werden, und zwar in einer Weise, die auch vor der Gesellschaft Gültigkeit
erhält. Die Gläubigen aber müssen ihre Zustimmung zur Gründung einer ehelichen
Lebensgemeinschaft entsprechend den Gesetzen der Kirche ausdrücken, jenen
Konsens, der ihre Ehe zu einem Sakrament Christi macht.
Seelsorge und Homosexualität
8. Im Gegensatz zur beständigen
Lehre des kirchlichen Lehramtes und des sittlichen Empfindens des christlichen
Volkes haben heute einige unter Berufung auf Beobachtungen psychologischer
Natur damit begonnen, homosexuelle Beziehungen mit Nachsicht zu beurteilen, ja
sie sogar völlig zu entschuldigen.
Sie unterscheiden — was übrigens
nicht ohne Begründung zu geschehen scheint — zwischen Homosexuellen, deren
Neigung sich von einer falschen Erziehung, von mangelnder sexueller Reife, von
angenommener Gewohnheit, von schlechten Beispielen oder anderen ähnlichen
Ursachen herleitet und eine Übergangserscheinung darstellt oder wenigstens
nicht unheilbar ist, und Homosexuellen, die durch eine Art angeborenen Trieb
oder durch eine pathologische Veranlagung, die als unheilbar betrachtet wird,
für immer solche sind.
Was nun die letzteren Personen
betrifft, kommen einige zu dem Schluß, daß ihre Neigung derart natürlich ist,
daß sie für sie als Rechtfertigungsgrund für ihre homosexuellen Beziehungen in
einer eheähnlichen aufrichtigen Lebens- und Liebesgemeinschaft angesehen
werden muß, falls sie sich nicht imstande fühlen, ein Leben in Einsamkeit zu
ertragen.
Sicher muß man
sich bei der seelsorglichen Betreuung dieser homosexuellen Menschen mit
Verständnis annehmen und sie in der Hoffnung bestärken, ihre persönlichen
Schwierigkeiten und ihre soziale Absonderung zu überwinden. Ihre
Schuldhaftigkeit wird mit Klugheit beurteilt werden. Es kann aber keine pastorale
Methode angewandt werden, die diese Personen moralisch deswegen rechtfertigen
würde, weil ihre Handlungen als mit ihrer persönlichen Verfassung übereinstimmend
erachtet würden. Nach der objektiven sittlichen Ordnung sind homosexuelle
Beziehungen Handlungen, die ihrer wesentlichen und unerläßlichen Zuordnung
beraubt sind. Sie werden in der Heiligen Schrift als schwere Verirrungen
verurteilt und im Letzten als die traurige Folge einer Verleugnung Gottes
dargestellt[18]. Dieses Urteil der Heiligen Schrift erlaubt zwar nicht
den Schluß, daß alle, die an dieser Anomalie leiden, persönlich dafür
verantwortlich sind, bezeugt aber, daß die homosexuellen Handlungen in sich
nicht in Ordnung sind und keinesfalls in irgendeiner Weise gutgeheißen werden
können.
Seelsorge und Masturbation
9. Sehr oft wird heute auch die
überlieferte katholische Lehre, wonach die Masturbation einen schweren Verstoß
gegen die sittliche Ordnung darstellt, in Zweifel gezogen oder ausdrücklich
geleugnet. Man behauptet, Psychologie und Soziologie erbringen den Beweis
dafür, daß es sich dabei, vor allem bei heranwachsenden Jugendlichen, um eine
normale Erscheinungsform geschlechtlicher Entwicklung handelt.
Eine tatsächliche und schwere Schuld
würde nur dann vorliegen, wenn der Handelnde mit freiem Willen einer in sich
abgekapselten Selbstbefriedigung („Ipsation“) nachgeben würde, da in diesem
Fall die Handlung von ihrem Wesen her der liebenden Vereinigung zweier
Personen verschiedenen Geschlechts entgegengesetzt wäre, die nach manchen
Autoren das eigentliche Ziel beim Gebrauch der Geschlechtskraft ist.
Diese Auffassung
widerspricht der Lehre und pastoralen Praxis der katholischen Kirche. Was auch
immer der Wert gewisser Argumente biologischer oder philosophischer Natur sein
mag, deren sich die Theologen mitunter bedient haben, Tatsache ist, daß sowohl
das kirchliche Lehramt in seiner langen und stets gleichbleibenden
Überlieferung als auch das sittliche Empfinden der Gläubigen niemals gezögert
haben, die Masturbation als eine zumindest schwere ordnungswidrige Handlung zu
brandmarken[19]. Der eigentliche Grund für diese Beurteilung ist, daß
der freigewollte Gebrauch der Geschlechtskraft, aus welchem Motiv er auch immer
geschieht, außerhalb der normalen ehelichen Beziehungen seiner Zielsetzung
wesentlich widerspricht; denn es fehlt ihm die von der sittlichen Ordnung
geforderte geschlechtliche Beziehung, jene nämlich, die „den vollen Sinn
gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher
Liebe“[20]
realisiert. Nur für diese reguläre geschlechtliche Beziehung ist jede
freigewollte Ausübung der Geschlechtlichkeit vorbehalten. Auch wenn es nicht
möglich ist, eindeutig zu belegen, daß die Heilige Schrift diese Sünde als
solche ausdrücklich verwirft, hat es doch die kirchliche Überlieferung richtig
verstanden, daß diese immer dann im Neuen Testament verurteilt wird, wenn von
der „Unreinheit“, von der „Schamlosigkeit“ und von anderen Lastern gegen die
Keuschheit und Enthaltsamkeit die Rede ist.
Soziologische
Erhebungen können die Häufigkeit dieses ordnungswidrigen Verhaltens je nach
Orten, Bevölkerung und Umständen anzeigen. Auf diese Weise können Daten
gewonnen werden: aber solche Daten stellen kein Kriterium für die Beurteilung
des sittlichen Wertes menschlicher Handlungen dar[21]. Die
Häufigkeit des Auftretens der betreffenden Handlungen muß sicherlich im
Zusammenhang mit der dem Menschen als Folge der Erbsünde innewohnenden Schwäche
gesehen werden, aber auch im Zusammenhang mit dem Verlust der Gottbezogenheit
und mit der Verwilderung der Sitten. Zu ihren Ursachen zählen die
Kommerzialisierung des Lasters und die schrankenlose Freizügigkeit in vielen
Bereichen des Schaugeschäfts, sowie des Bücher- und Zeitschriftenmarktes. Aber
auch der Verlust des Schamgefühls, das die Wächteraufgabe über die Keuschheit
hat, muß in diesem Zusammenhang genannt werden.
Die moderne Psychologie liefert zum
Problem Masturbation eine Reihe von gültigen und nützlichen Daten zur
Formulierung eines ausgewogenen Urteils über die sittliche Verantwortlichkeit
und zur Orientierung der speziellen Seelsorge. Sie kann die Augen dafür
öffnen, wie mangelnde Reife in der Adoleszenz, die zuweilen auch nach dem
Pubertätsalter anhalten kann, wie ein gestörtes seelisches Gleichgewicht oder
wie übernommene Gewohnheit auf das Verhalten Einfluß nehmen, die
Freiwilligkeit der Handlungen herabmindern und dadurch bewirken, daß subjektiv
gesehen nicht immer eine schwere Schuld vorliegt. Im allgemeinen darf jedoch
nicht von vornherein das Fehlen einer schweren Verantwortung angenommen werden.
Dies hieße die sittliche Entscheidungsfähigkeit der Menschen zu verkennen.
Um sich in der praktischen Seelsorge
ein angemessenes Urteil in einzelnen konkreten Fällen zu bilden, muß man das
normale Verhalten der Menschen als ganzes in Betracht ziehen; und zwar nicht
allein im Blick auf praktizierte Liebe und Gerechtigkeit, sondern auch auf die
Sorge um die Beobachtung des besonderen Gebotes der Keuschheit. Man wird
besonders darauf achten, ob die notwendigen natürlichen und übernatürlichen
Mittel genützt werden, die die christliche Askese auf Grund ihrer langen
Erfahrung empfiehlt, um die Leidenschaften zu beherrschen und der Tugend zum
Fortschritt zu verhelfen.
Grundentscheid
und schwere Sünde
10. Die Treue zum Sittengesetz im
Bereich der Geschlechtlichkeit und die Übung der Keuschheit werden nicht selten
vor allem durch die Tendenz lauer Christen in Frage gestellt, die Wirklichkeit
schwerer Sünde möglichst zu beschränken, wenn nicht überhaupt für das konkrete
menschliche Leben völlig zu leugnen.
Manche behaupten sogar, daß die
schwere Sünde, die den Menschen von Gott trennt, nur in der unmittelbaren und
formellen Ablehnung bestehen würde, wodurch sich der Mensch dem Ruf Gottes widersetzt,
oder auch in einer Egozentrik, die bewußt und vollständig die Liebe zum
Nächsten ausschließt. Nut dann, so sagt man, setze die „Grundentscheidung“ ein,
d.h. jene Entscheidung, die die menschliche Person vollkommen beansprucht und
die für das Zustandekommen einer Todsünde erforderlich ist. Durch diese
Entscheidung nähme der Mensch aus der Mitte seiner Persönlichkeit heraus eine
Grundhaltung gegenüber Gott und den Mitmenschen ein oder bestätige sie. Andererseits
würden die als peripher bezeichneten Handlungen (die, wie man behauptet, im
allgemeinen keine entscheidende Wahl beinhalten) gar nicht bis zu einer
Änderung der Grundentscheidung führen, um so weniger als sie häufig, wie man
beobachtet, aus einer Gewohnheitshaltung hervorgehen. Sie könnten daher zwar
die Grundentscheidung schwächen, aber nicht gänzlich ändern. Nach diesen
Autoren ereignet sich deshalb eine Änderung in der Grundentscheidung gegenüber
Gott im Bereich des Geschlechtlichen viel schwerer, da dort der Mensch im
allgemeinen die sittliche Ordnung nicht überlegt und freiwillig überschreitet,
sondern mehr unter dem Einfluß seiner Leidenschaft, aus Schwäche und mangelnder
Reife oder manchmal auch aus der Einbildung heraus, gerade auf diese Weise
seine Liebe zum Nächsten unter Beweis zu stellen. Dazu kommt oft noch die
Beeinflussung durch das gesellschaftliche Milieu.
In der Tat, es ist die
Grundentscheidung, die letztlich die sittliche Verfassung des Menschen
bestimmt. Sie kann jedoch auch durch Einzelhandlungen grundlegend geändert
werden, vor allem dann, wenn diese – wie es häufig der Fall ist – bereits durch
voraufgehende, weniger bewußte Handlungen vorbereitet werden. Auf jeden Fall
ist es nicht wahr, daß nicht eine einzige dieser Handlungen ausreichen könnte,
um eine schwere Sünde zu begehen.
Nach der Lehre der Kirche besteht
die schwere Sünde als Auflehnung gegen Gott nicht nur in der formalen und direkten
Ablehnung des Gebotes der Liebe. Sie besteht gleichermaßen auch in jenem Widerspruch
zur echten Liebe, der in jeder freigewollten Überschreitung eines jeden
sittlichen Gesetzes in einer wichtigen Sache miteingeschlossen ist.
Christus selbst
hat das zweifache Gebot der Liebe als die Grundlage des sittlichen Lebens
bezeichnet. Auf diesen beiden Geboten beruhen „das ganze Gesetz und die
Propheten“[22]. Es umfaßt also alle übrigen Einzeigebote. Dem jungen
Mann, der ihn fragt: „Meister, was muß ich Gutes tun, um das ewige Leben zu
gewinnen?“ antwortet Jesus: „Wenn du aber das Leben erlangen willst, halte die
Gebote … Du sollst nicht töten, nicht die Ehe brechen, nicht stehlen, nicht
falsch aussagen. Ehre Vater und Mutter! Und: Du sollst deinen Nächsten lieben
wie dich selbst“[23].
Der Mensch
sündigt also nicht nur dann schwer, wenn seine Handlung aus der direkten
Verachtung der Liebe Gottes und des Nächsten hervorgeht, sondern auch, wenn er
bewußt und frei aus irgendeinem Grund sich für etwas entscheidet, was einen
schweren Verstoß gegen die sittliche Ordnung darstellt. Wie schon oben erwähnt,
ist in diese Entscheidung bereits die Verachtung des göttlichen Gebotes
miteingeschlossen: Der Mensch wendet sich von Gott ab und geht seiner Liebe
verlustig. Nach der christlichen Überlieferung, nach der Lehre der Kirche und
nach dem Zeugnis der gesunden Vernunft beinhaltet die sittliche Ordnung der
Sexualität Werte von so großer Bedeutung für das menschliche Leben, daß jede
direkte Verletzung dieser Ordnung objektiv schwerwiegend ist[24].
Es ist wahr, daß
bei geschlechtlichen Verfehlungen in Anbetracht ihrer Natur und ihrer Ursachen
viel leichter eine Beeinträchtigung der völlig freien Zustimmung vorliegen
kann. Dies verlangt, mit Klugheit und Umsicht bei der Beurteilung der
Verantwortlichkeit der jeweiligen Personen vorzugehen. Dabei gilt es vor allem,
sich das Schriftwort in Erinnerung zu bringen: „Der Mensch sieht nur das Gesicht,
der Herr aber sieht das Herz“[25]. Wenn diese Klugheit in der Beurteilung der subjektiven
Schwere einer sündhaften Handlung empfohlen wird, heißt das jedoch keineswegs,
daß man der Auffassung sein dürfe, im Bereich des Geschlechtlichen könnten
keine schweren Sünden begangen werden.
Die Seelsorger
müssen deshalb mit Geduld und Güte vorgehen. Doch ist es ihnen weder gestattet,
die Gebote Gottes auszuhöhlen, noch die Verantwortlichkeit der Menschen über
die Maßen einzuschränken: „Es ist eine hervorragende Form der Liebe zu den
unsterblichen Seelen, wenn man in keiner Weise Abstriche an der heilsamen
Lehre Christi macht. Dies jedoch muß immer von Geduld und Liebe begleitet sein,
für die der Herr selbst in seinem Umgang mit den Menschen ein Beispiel gegeben
hat. Er ist gekommen, nicht um zu richten, sondern um die Welt zu retten; er
war unversöhnlich mit der Sünde, aber barmherzig mit dem Sünder“[26].
Die prägende Kraft der Keuschheit
11. Wie bereits oben gesagt worden
ist, will die vorliegende Erklärung die Aufmerksamkeit der Gläubigen in der
heutigen Situation auf gewisse Irrtümer und Verhaltensweisen hinlenken, vor
denen sie sich in acht nehmen müssen. Die Tugend der Keuschheit beschränkt sich
aber nicht nur auf die Vermeidung der erwähnten Verfehlungen. Sie verlangt
vielmehr, auch aufzublicken zu den hohen Zielen, die es zu erreichen gilt. Sie
ist eine Tugend, die die ganze Persönlichkeit in ihrem inneren und äußeren
Verhalten prägt.
Diese Tugend soll
die Menschen in den verschiedenen Lebensständen auszeichnen: die einen im
Stand der Jungfräulichkeit oder in der gottgeweihten Ehelosigkeit, einer
hervorragenden Weise, sich leichter mit ungeteiltem Herzen allein Gott
hinzugeben[27]; die anderen, in der für alle vom Sittengesetz
bestimmten Weise, je nachdem ob sie verheiratet oder unverheiratet sind.
Jedenfalls bleibt die Keuschheit in keinem Lebensstand auf eine rein äußere
Verhaltensweise beschränkt, sondern muß das Herz des Menschen reinhalten nach
dem Worte Christi: „Ihr habt gehört, daß gesagt worden ist: Du sollst nicht
die Ehe brechen. Ich aber sage euch: Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht,
hat in Gedanken schon Ehebruch mit ihr begangen“[28].
Die Keuschheit
gehört zu jener Enthaltsamkeit, die der hl. Paulus zu den Gaben des Heiligen
Geistes rechnet, während er die Ausschweifung als ein für den Christen
besonders unwürdiges Laster verurteilt, das ihn vom Himmelreich ausschließt[29]. „Es ist
der Wille Gottes, daß ihr heilig lebt. Meidet also die Unzucht; jeder von euch
soll mit seiner Frau in heiliger und ehrfürchtiger Weise verkehren, nicht in
leidenschaftlicher Begierde wie die Heiden, die Gott nicht kennen. Keiner
überschreite seine Rechte und betrüge seinen Bruder im Handel … Denn Gott hat
uns nicht dazu berufen, unrein zu leben, sondern heilig zu sein. Wer das
verwirft, der verwirft also nicht Menschen, sondern Gott, der euch seinen
Heiligen Geist schenkt“[30]. „Von Unzucht aber und Schamlosigkeit jeder Art oder von
Habsucht soll bei euch, wie es sich für Heilige gehört, nicht einmal die Rede
sein. Auch Sittenlosigkeit, albernes und zweideutiges Geschwätz schickt sich
nicht für euch, sondern Dankbarkeit. Denn das sollt ihr wissen: kein
unzüchtiger, schamloser oder habsüchtiger Mensch – d.h. kein Götzendiener – erhält
ein Erbteil im Reich Christi und Gottes. Niemand täusche euch mit leeren
Worten; dadurch kommt der Zorn Gottes über die Ungehorsamen. Habt darum nichts
mit ihnen gemein! Denn einst wart ihr Finsternis, jetzt aber seid ihr durch
den Herrn Licht geworden. Lebt als Kinder des Lichts“[31]!
Der Apostel nennt
zudem ganz klar das eigentlich christliche Motiv für die Übung der Keuschheit.
Denn er verurteilt die Sünde der Unkeuschheit nicht nur als ungerechte Handlung
gegen den Nächsten oder gegen die soziale Ordnung, sondern weil der Unkeusche
Christus beleidigt, der ihn mit seinem Blut erlöst hat, und ferner, weil er
Glied des Leibes Christi und Tempel des Heiligen Geistes ist: „Wißt ihr nicht,
daß eure Leiber Glieder Christi sind? Darf ich nun die Glieder Christi nehmen
und zu Gliedern einer Dirne machen? Auf keinen Fall! Hütet euch vor Unzucht!
Jede andere Sünde, die der Mensch tut, bleibt außerhalb des Leibes; wer aber
Unzucht treibt, sündigt gegen den eigenen Leib, oder wißt ihr nicht, daß euer
Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch wohnt und den ihr von
Gott habt? Ihr seid nicht euer Eigentum; denn für Lösegeld seid ihr freigekauft
worden. Verherrlicht also Gott in eurem Leib“[32]!
Je mehr die Gläubigen den Wert der Keuschheit
und ihrer notwendigen Funktion in ihrem Leben als Männer und Frauen erfassen,
um so mehr werden sie durch eine Art geistiges Gespür erfahren, was diese
Tugend fordert und empfiehlt; auch werden sie besser verstehen, annehmen und
gehorsam zur Lehre der Kirche ausführen, was das rechte Gewissen ihnen in den
konkreten Fällen befiehlt.
In der Nachfolge Christi
12. Mit
bewegenden Worten beschreibt der Apostel Paulus den schmerzlichen Widerstreit,
den der Mensch, Sklave der Sünde, in seinem Innern erfährt: zwischen dem
„Gesetz seiner Vernunft“ und einem anderen „Gesetz in seinen Gliedern“, das
ihn gefangen hält[33]. Doch kann der Mensch durch die Gnade Jesus Christi aus
diesem „Todesleib“ errettet werden[34]. Diese
Gnade wird jenen Menschen zuteil, die durch sie gerechtfertigt wurden und die
das Gesetz des Geistes und des Lebens in Christus Jesus vom Gesetz der Sünde
frei gemacht hat[35]. So beschwört der Apostel diese Menschen: „Daher soll
die Sünde euren sterblichen Leib nicht mehr beherrschen, und seinen Begierden
sollt ihr nicht gehorchen“[36].
Diese Befreiung,
die uns befähigt, Gott in einem neuen Leben zu dienen, beseitigt weder die
Begierde, die in der Erbsünde gründet, noch den Anreiz zum Bösen von einer Welt
her, die „ganz vom Bösen beherrscht wird“[37]. Deshalb
ermahnt der Apostel die Gläubigen, die Versuchungen in der Kraft Gottes zu
überwinden[38]
und „den Schlichen des Teufels zu widerstehen“[39] durch den
Glauben, durch unaufhörliches Gebet[40] und durch Strenge
gegenüber sich selbst im Leben, um den Leib dem Geist dienstbar zu machen[41].
Das christliche
Leben, das den Spuren Christi folgt, fordert, daß ein jeder „sich selbst
verleugne und täglich sein Kreuz auf sich nehme“[42],
getragen von der Hoffnung, daß es vergolten wird: „Wenn wir mit Christus
gestorben sind, werden wir auch mit ihm leben; wenn wir standhaft bleiben,
werden wir auch mit ihm herrschen“[43]. Entsprechend
diesen dringenden Ermahnungen müssen die Gläubigen auch in unserer Zeit, ja
heute noch mehr als früher, zu jenen Mitteln greifen, welche die Kirche schon
immer empfohlen hat, um ein keusches Leben zu führen: Zucht der Sinne und des
Geistes, Wachsamkeit und Klugheit, um die Gelegenheiten zur Sünde zu vermeiden,
Wahrung des Schamgefühls, Maß im Genuß, gesunde Ablenkungen, eifriges Gebet und
häufiger Empfang der Sakramente der Buße und der Eucharistie. Vor allem die
Jugend soll die Verehrung der unbefleckt empfangenen Gottesmutter eifrig
pflegen und sich ein Beispiel nehmen am Leben der Heiligen und anderer,
besonders junger Glaubensbrüder, die sich durch keusche Reinheit ausgezeichnet
haben.
Vor allem sollen alle die Tugend der
Keuschheit und ihren strahlenden Glanz hochschätzen. Sie erhöht die Würde des
Menschen und macht ihn fähig zu wahrer, hochherziger, selbstloser Liebe, die
den anderen achtet.
Drängende Aufgaben der Gewissensbildung
13. Der Auftrag der Bischöfe ist es,
den Gläubigen die sittliche Lehre über die Sexualität darzulegen, wie groß auch
die Schwierigkeiten sein mögen, die sich aus heute gängigen Denk- und
Lebensgewohnheiten der Erfüllung dieser Aufgabe entgegenstellen. Die
überlieferte Lehre muß vertieft und so dargelegt werden, daß die Gläubigen
aufgrund einer entsprechenden Gewissensbildung mit den neu entstandenen Situationen
fertig zu werden verstehen. Ferner soll sie behutsam auch das mitbeachten, was
an Wahrem und Nützlichem über Sinn, Bedeutung und Macht der menschlichen
Sexualität gesagt werden kann. Indes müssen die Prinzipien und Normen des
sittlichen Lebens, die durch diese Erklärung neu bekräftigt wurden, treu
beachtet und auch verkündet werden. Vor allem wird man die Gläubigen davon
überzeugen, daß die Kirche bei der Wahrung dieser Grundsätze nicht veralteten
„Tabus“ nachhängt oder, wie oft behauptet wird, dem Vorurteil manichäischer
Leibfeindlichkeit erliegt; sie weiß vielmehr mit Sicherheit, daß diese
Grundsätze der göttlichen Schöpfungsordnung und dem Geist Christi und darum
auch der Würde des Menschen entsprechen.
Aufgabe der Bischöfe ist es auch,
darüber zu wachen, daß an den Theologischen Fakultäten und in den Seminarien im
Licht des Glaubens und unter Führung des kirchlichen Lehramtes die gesunde
Lehre vorgetragen wird. Ebenso werden die Bischöfe darum bemüht sein, daß das
Gewissen der Beichtväter richtig gebildet ist und die katechetische
Unterweisung so erfolgt, daß die katholische Lehre treu und unverkürzt
weitergegeben wird.
Den Bischöfen, Priestern und ihren
Mitarbeitern kommt es zu, die Gläubigen dazu anzuhalten, wachsam zu sein gegen
irrige Ansichten, die oft in Büchern, Zeitschriften oder öffentlichen Vorträgen
geäußert werden.
Vor allem die Eltern und
Jugenderzieher werden sich bemühen, ihre Kinder und Schüler durch eine
ganzheitliche Erziehung zu einer seelischen, affektiven und sittlichen Reife zu
führen. Sie werden sie deshalb auch auf diesem Gebiet mit Klugheit und in einer
dem Alter angemessenen Art unterweisen und beharrlich ihren Willen zu christlicher
Lebensgestaltung heranbilden, nicht nur durch Ratschläge, sondern vor allem
durch das Beispiel ihres eigenen Lebens, gestützt durch die Hilfe Gottes, die
er ihnen auf ihr Gebet hin gewähren wird. Auch sollen sie der Jugend die vielen
Gefahren fernhalten, deren Abgrund jungen Menschen oft gar nicht bewußt ist.
Die Künstler,
Schriftsteller und alle, die im Bereich der sozialen Kommunikation tätig sind,
müssen ihren Beruf in Übereinstimmung mit ihrem christlichen Glauben ausüben
und sich des großen Einflusses bewußt sein, den sie auszuüben vermögen. Sie sollen
bedenken, „daß der Vorrang der objektiven sittlichen Ordnung in allem und für
alle gilt“[44]und daß es ihnen nicht erlaubt ist, diese Ordnung aus
angeblichen ästhetischen oder aus wirtschaftlichen Gründen oder um des Erfolges
willen hintanzusetzen. Mag es um Werke der bildenden Kunst oder der Literatur,
um Theater oder um die Verbreitung von Nachrichten gehen: jeder muß auf seinem
Gebiet Taktgefühl, Diskretion, Augenmaß und einen Sinn für die rechte Ordnung
der Werte beweisen. Statt zur wachsenden Aufweichung der Sitten beizutragen,
werden sie auf diese Weise helfen, dem Verfall Einhalt zu gebieten oder sogar
das sittliche Klima in der menschlichen Gesellschaft zu verbessern.
Alle gläubigen Laien werden
entsprechend ihren Rechten und Pflichten im Apostolat im gleichen Sinne ihren
Beitrag leisten.
Schließlich seien
alle an die Worte des Zweiten Vatikanischen Konzils erinnert: „Die Heilige
Synode erklärt: Die Kinder und Heranwachsenden haben ein Recht darauf,
angeleitet zu werden, die sittlichen Werte mit richtigem Gewissen zu schätzen
und sie in personaler Bindung zu erfassen und Gott immer vollkommener zu
erkennen und zu lieben. Daher richtet sie an alle Staatenlenker und Erzieher
die dringende Bitte, dafür zu sorgen, daß die Jugend niemals dieses heiligen
Rechtes beraubt werde“[45].
Diese Erklärung zu einigen Fragen
der Sexualethik hat Papst Paul VI. in der dem unterzeichnenden Präfekten der Kongregation
für die Glaubenslehre am 7. November 1975 gewährten Audienz gebilligt und
bekräftigt sowie deren Veröffentlichung angeordnet.
Gegeben zu Rom, bei der Kongregation
für die Glaubenslehre, am 29. Dezember 1975
Franjo
Kard. Seper
P. Jérome Hamer OP
Präfekt
Titularerzbischof von Lorium
Sekretär
[1] Vgl. II. Vat.
Konzil, Konst. Gaudium et Spes, Nr. 47: AAS 58 (1966), S. 1067
[2] Vgl. Konst.
Regimini Ecclesiae Universae, 15. August 1967, Nr. 29: AAS 59 (1967), S. 897
[3] Gaudium et Spes,
Nr. 16: AAS 58 (1966), S. 1037
[4] Jo 8, 12
[5] II. Vat. Konzil,
Erklärung Dignitatis Humanae, Nr. 3: AAS 58 (1966), S. 931
[6] 1
Tim 3, 15
[7]
Dignitatis Humanae, Nr. 14: AAS 58 (1966), S. 940; vgl. Pius XI, Enz. Casti
Connubii, 31. Dez. 1930: AAS 22 (1930), S. 579-580; Pius XII, Ansprache
vom 2. Nov. 1954: AAS 46 (1954), S. 671-672; Johannes XXIII, Enz. Mater et
Magistra, 15. Mai 1961: AAS 53 (1961), S. 457; Paul VI, Enz. Humanae Vitae, 25.
Juli 1968, Nr. 4: AAS (1968), S. 483
[8] Vgl. II. Vat.
Konzil, Erkl. Gravissimum Educationis, Nr. 1, 8: AAS 58 (1966), S. 729-730;
734-736; Gaudium et Spes Nr. 29, 60, 67: AAS 58 (1966), S. 1048-1049;
1080-1081; 1088-1089
[9] Gaudium et Spes,
Nr. 51: AAS 58 (1966), S. 1072
[10] Ebd., vgl. auch
Nr. 49: a.a.O., S. 1069-1070
[11] Ebd., Nr. 49, 50:
a.a.O., S. 1069-1072
[12] Die vorliegende
Erklärung erörtert nicht weiter die sittlichen Normen des geschlechtlichen
Lebens in der Ehe, da diese in den Enzykliken Casti Connubii und Humanae Vitae
klar dargelegt worden sind.
[13] Vgl. Mt 19, 4-6
[14] 1 Kor 7, 9
[15] Vgl. Eph 5,25-32
[16] Die
geschlechtliche Vereinigung außerhalb der Ehe ist ausdrücklich verurteilt: 1
Kor 5,1; 6, 9; 7, 2; 10, 8; Eph 5, 5; Tim 1,10; Hebr 13, 4; und mit
ausdrücklicher Begründung: 1 Kor 6,12-20
[17]
Vgl. Innozenz IV, Brief Sub catholicae professione, 6. März 1254: DS
835; Pius II, verurteilte Thesen in dem Brief Cum sicut accepimus, 14. November
1459; DS 1367; Dekrete des Hl. Offiziums, 24. September 1665: DS 2045; 2. März
1679: DS 2148; Pius XI, Enz. Casti Connubii, 31. Dez. 1930: AAS 22 (1930), S.
558-559
[18] Röm 1, 24-27
„Darum lieferte Gott sie durch die Begierden ihres Herzens der Unreinheit aus,
so daß sie ihren Leib durch ihr eigenes Tun entehrten: sie vertauschten die
Wahrheit Gottes mit der Lüge, sie beteten das Geschöpf an und verehrten es anstelle
des Schöpfers – gepriesen
ist er in Ewigkeit. Amen. Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften
aus: ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen;
ebenso gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und
entbrannten in Begierde zueinander; Männer trieben mit Männern Unzucht und
erhielten den gebührenden Lohn für ihre Verirrung“. Vgl. auch, was der hl.
Paulus über die Knabenschänder in 1 Kor 6, 10 und 1 Tim 1,10 sagt.
[19] Vgl. Leo IX,
Brief Ad splendidum nitentis, 1054: DS 687 - 688; Dekret des Hl, Offiziums, 2.
März 1679: DS 2149; Pius XII, Ansprache vom 8. Okt. 1953: AAS 45 (1953), S.
677-678; vom 19. Mai 1956: AAS 48 (1956), S. 472-473
[20] Gaudium et Spes,
Nr. 51: AAS 58 (1966), S. 1072
[21] „Wenn die
soziologischen Untersuchungen für uns von Nutzen sind, um die Mentalität
unserer Umgebung besser kennenzulernen, die Sorgen und Nöte jener, an die wir
das Wort Gottes richten, wie auch die Widerstände, die die menschliche Vernunft
unserer modernen Zeit ihm entgegenhält durch die weitverbreitete Auffassung,
daß es außerhalb der Wissenschaft keine berechtigte Form des Wissens gebe, so
dürften die Schlußfolgerungen solcher Untersuchungen in sich selbst kein entscheidenes
Wahrheitskriterium darstellen“: Paul VI., Apost. Schreiben Quinque iam anni, 8.
Dez. 1970: AAS 63 (1971), S. 102
[22] Mt 22, 40
[23] Mt 19, 16-19
[24] Vgl. oben
Anmerkungen 17 und 19; Dekret des Hl. Offiziums vom 18. März 1666: DS 2060 – Paul VI, Enz. Humanae Vitae, Nr. 13, 14: AAS 60
(1968), S. 489-496
[25] 1 Sam 16, 7
[26] Paul VI, Enz. Humanae Vitae. Nr. 29:
AAS 60 (1968), S. 501
[27] Vgl. 1 Kor 7, 7,
34; Konz, von Trient, Sess. XXIV,
can. 10: DS 1810, II Vat. Konz., Konst. Lumen Gentium, Nr. 42, 43, 44: AAS 57
(1965), S, 47-51; Bischofssynode, De sacerdotio ministeriali, 2. Teil, 4 b: AAS
63 (1971), S. 915-916
[28] Mt 5, 27-28
[29] Vgl. Gal 5,
19-23; 1 Kor 6, 9-11
[30] 1 Thess 4, 3-8;
vgl. Kol 3, 5-7; 1 Tim 1, 10
[31] Eph 5, 3-8; vgl.
4,18-19
[32] 1 Kor 6, 15,18-20
[33] Vgl. Röm 7,23
[34] Vgl. Röm 7, 24-25
[35] Vgl. Röm 8, 2
[36] Röm 6,12
[37] 1 Jo 5,19
[38] Vgl. 1 Kor 10, 13
[39] Eph 6,11
[40] Vgl. Eph
6, 16,18
[41]
Vgl. 1 Kor 9, 27
[42] Lk
9, 23
[43] 2
Tim 2,11-12
[44] Vat. Konzil.
Dekr. Inter Mirifica, Nr.
6: AAS 56 (1964), S. 147
[45]
Gravissimum Educationis, Nr. 1: AAS 58 (1966), S. 730